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Befähigte Person zur Prüfung von Hebe- und Hubarbeitsbühnen

Folgeunterweisung

Werden Sie mit diesem Seminar zur befähigten Person für die Prüfung von Hebe- und Hubarbeitsbühnen gemäß DGUV Grundsatz 308-002, TRBS 1203 und Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Der Kurs richtet sich an alle, die eigenständig Hebe- und Hubarbeitsbühnen im eigenen Unternehmen prüfen oder als selbstständiger UVV-Prüfer bzw. Servicetechniker tätig werden möchten. Nach erfolgreichem Abschluss dürfen Sie diese Prüfungen eigenverantwortlich durchführen, Prüfprotokolle und Prüfbücher führen sowie Prüfsiegel ausstellen. **Voraussetzungen nach § 2 Abs. 7 BetrSichV:** abgeschlossene Berufsausbildung, entsprechende Berufserfahrung sowie eine zeitnahe berufliche Tätigkeit im relevanten Bereich. **Inhalte des Kurses:** - rechtliche Grundlagen (ArbSchG, BetrSichV, DGUV Grundsätze, DIN EN 280) - Verantwortlichkeiten, Haftung und Rechtsfolgen - Anforderungen an die befähigte Person (fachliche und persönliche Voraussetzungen, Dokumentation, Weiterbildungspflichten) - Prüfarten: Erstprüfung, wiederkehrende und außerordentliche Prüfungen sowie Bedienerprüfung vor Arbeitsbeginn - Prüfstellen im Detail: Tragkonstruktion, Hydrauliksystem, Elektrik, Steuerung, Sicherheits- und Schutzeinrichtungen - Prüfung der Hydraulikschläuche nach DGUV Regel 113-020 und DGUV Information 209-070 - Kriterien zur Ablegereife, Verwendungsdauer und Schadensbilder Sie bereiten sich in Ihrem eigenen Tempo auf die theoretische Abschlussprüfung vor. Als Lernmaterial stehen Ihnen eine themenbezogene PowerPoint-Präsentation sowie die zugehörigen Gesetzestexte der DGUV zur Verfügung.

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